Warennummern
Zollämter
Stichwortverzeichnis
Warennummern
Abschnitt IV
Kapitel 20
Unterposition 2009
Unterposition 200990
Warennummer 20099031
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
2009
90
31
Warennummer / Zolltarif (TARIC)
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100
kg
Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30
GHT