Mischungen von Guaven, Mango-, Mangostan-, Papaya-Früchten, Tamarinden, Kaschu-Äpfeln, Litschis, Jackfrüchten, Sapotpflaumen, Passionsfrüchten, Karambolen und Pitahayas, einschl. Mischungen mit einem Gehalt dieser Früchte und Kokos-, Kaschu-, Para-, Areka-"Betel-"-, Kola- und Macadamia-Nüssen von >= 50 GHT, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol oder Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von >= 5 kg