Zitrusfrüchte, zubereitet oder haltbar gemacht, ohne Zusatz von Alkohol, jedoch mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 1 kg (ausg. Mandarinen, einschl. Tangerinen und Satsumas, Clementinen, Wilkings und andere ähnl. Kreuzungen von Zitrusfrüchten sowie Segmente von Pampelmusen und Grapefruits)