Schweinsleder nicht zugerichtet

Warennummer / Zolltarifnummer

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4106 Häute und Felle von Ziegen oder Zickeln, Schweinen, Kriechtieren und anderen Tieren, gegerbt "auch getrocknet", enthaart, und Leder von haarlosen Tieren, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie von Rindern und Kälbern, Pferden und anderen Einhufern, Schafen und Lämmern)
410631 Häute und Felle von Schweinen, in nassem Zustand "einschl. wet-blue", gegerbt, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)
41063110
Vollleder von Schweinen, in nassem Zustand "einschl. wet-blue", gegerbt, enthaart (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)
41063190
Spaltleder von Schweinen, in nassem Zustand "einschl. wet-blue", gegerbt, enthaart (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)
410632 Häute und Felle von Schweinen, in getrocknetem Zustand "crust", enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)
41063210
Vollleder von Schweinen, in getrocknetem Zustand "crust", enthaart (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)
41063290
Spaltleder von Schweinen, in getrocknetem Zustand "crust", enthaart (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)

Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2008.

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden