Schweinsleder nicht zugerichtet
Warennummer / Zolltarifnummer
4106 Häute und Felle von Ziegen oder Zickeln, Schweinen, Kriechtieren und anderen Tieren, gegerbt "auch getrocknet", enthaart, und Leder von haarlosen Tieren, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie von Rindern und Kälbern, Pferden und anderen Einhufern, Schafen und Lämmern)
Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2022.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden