Flaschen, Flakons, Röhrchen und andere Behältnisse aus Glas, zu kommerziellen Transport- oder Verpackungszwecken bei pharmazeutischen Erzeugnissen, mit einem Nenninhalt von <= 0,055 l (ausg. Ampullen, Behältnisse aus Glasröhren sowie Glaskolben für Behältnisse, mit Vakuumisolierung)