Flaschen, Flakons, Röhrchen und andere Behältnisse aus Glas, zu kommerziellen Transport- oder Verpackungszwecken bei pharmazeutischen Erzeugnissen, mit einem Nenninhalt von > 0,055 l bis < 2,5 l (ausg. Ampullen, Behältnisse aus Glasröhren sowie Glaskolben für Behältnisse, mit Vakuumisolierung)