Malzextrakt sowie Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grütze, Grieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 40
GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.; Lebensmittelzubereitungen aus Milch, Rahm, Buttermilch, saurer Milch, saurem Rahm, Molke, Joghurt, Kefir oder ähnl. Waren der
Pos. 0401 bis
0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao von < 5
GHT, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, a.n.g.