Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von <= 2 kg (ausg. in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln sowie Kakaopulver)
Lebensmittelzubereitungen, kakaohaltig, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von <= 2 kg (ausg. Schokolade, Pralinen und andere Schokoladenerzeugnisse, kakaohaltige Zuckerwaren, Brotaufstriche und Zubereitungen zum Herstellen von Getränken sowie Kakaopulver)