Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine Saccharose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von < 5 GHT
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von >= 5 GHT, jedoch < 65 GHT
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von >= 65 GHT, jedoch < 80 GHT
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Gehalt an Saccharose, einschl. Invertzucker als Saccharose berechnet oder Isoglucose, als Saccharose berechnet, von >= 80 GHT
180620Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg (ausg. Kakaopulver)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von >= 31 GHT oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von >= 31 GHT (ausg. Kakaopulver)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von >= 25 GHT, jedoch < 31 GHT (ausg. Kakaopulver)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von >= 18 GHT, jedoch < 31 GHT (ausg. Kakaopulver)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von < 18 GHT (ausg. Kakaopulver, Kakaoglasur sowie chocolate-milk-crumb genannte Zubereitungen)
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von <= 2 kg, mit Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen, ungefüllt
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln, mit einem Gewicht von <= 2 kg, ohne Zusatz von Getreide, Früchten oder Nüssen, ungefüllt
180690Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von <= 2 kg (ausg. in Form von Tafeln, Stangen oder Riegeln sowie Kakaopulver)
Lebensmittelzubereitungen, kakaohaltig, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von <= 2 kg (ausg. Schokolade, Pralinen und andere Schokoladenerzeugnisse, kakaohaltige Zuckerwaren, Brotaufstriche und Zubereitungen zum Herstellen von Getränken sowie Kakaopulver)