Komprimate von Zuckerwaren, auch mit Bindemitteln hergestellt, ohne Kakaogehalt (ausg. Kaugummi, weiße Schokolade, Husten- und Kräuterbonbons und -pastillen, Gummibonbons und Geleeerzeugnisse, einschl. Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren, Hartkaramellen, auch gefüllt, Weichkaramellen sowie Marzipan in Umschließungen >= 1 kg)