Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von <= 2 kg (ausg. nur geräuchert und in luftdicht verschlossenen Behältnissen)
Garnelen, zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von > 2 kg (ausg. nur geräuchert und in luftdicht verschlossenen Behältnissen)