Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse, zubereitet oder haltbar gemacht, ungegart, Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern enthaltend, einschl. Mischungen aus gegartem oder ungegartem Fleisch und gegarten oder ungegarten Schlachtnebenerzeugnissen (ausg. von Hausgeflügel, Hausschweinen, Rentieren, Wild oder Kaninchen, Würste und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g sowie Zubereitungen aus Lebern)