Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hühnern "Hausgeflügel", zubereitet oder haltbar gemacht, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnissen von Geflügel von >= 57 GHT, gegart (ausg. von Trut- und Perlhühnern, Würste und ähnl. Erzeugnisse, solche in Form von fein homogenisierten Zubereitungen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Kindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von <= 250 g, Zubereitungen aus Lebern sowie Extrakte von Fleisch)