Mehl, Grieß und Pulver von Erbsen, Bohnen, Linsen und anderen getrockneten Hülsenfrüchten der
Pos. 0713, von Sagomark und von Maniok, Pfeilwurz und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnl. Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der
Pos. 0714 sowie von Erzeugnissen des
Kapitels 8 "genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder Melonen"