Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere
Kombinierte Nomenklatur 2022 - Kapitel 03
0301 Fische, lebend
0302 Fische, genießbar, frisch oder gekühlt (ausg. Fischfilets und anderes Fischfleisch der Pos. 0304)
0303 Fische, genießbar, gefroren (ausg. Fischfilets und anderes Fischfleisch der Pos. 0304)
0304 Fischfilets und anderes Fischfleisch, auch fein zerkleinert, frisch, gekühlt oder gefroren
0305 Fische, genießbar, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, genießbar, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart
0306 Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, auch geräuchert, einschl. Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht
0307 Weichtiere, genießbar, auch geräuchert, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake
0308 Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, auch geräuchert
0309 Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, genießbar