Pelzabfälle gegerbt oder zugerichtet
Warennummer / Zolltarifnummer
4302 Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und anderer Teile, Abfälle und Überreste", auch zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe (ausg. Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren aus Pelzfellen)
- 43022000
- Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, von gegerbten oder zugerichteten Pelzfellen, nichtzusammengesetzt
Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2022.
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