Fenchelfrüchte nicht gemahlen
Warennummer / Zolltarifnummer
0909 Anisfrüchte, Sternanisfrüchte, Fenchelfrüchte, Korianderfrüchte, Kreuzkümmelfrüchte und Kümmelfrüchte sowie Wacholderbeeren
- 09096100
- Wacholderbeeren, Anis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2022.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden