Bekleidung aus Geweben kautschutiert
Warennummer / Zolltarifnummer
6210 Kleidung aus Filz oder Vliesstoffen, auch getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen versehen sowie Kleidung aus Geweben, andere als Gewirke oder Gestricke, kautschutiert oder mit Kunststoff oder anderen Stoffen getränkt, bestrichen oder überzogen (ausg. Kleidung für Kleinkinder sowie Bekleidungszubehör)
621010 Kleidung aus Filz oder Vliesstoffen, auch getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen versehen (ausg. Kleidung für Kleinkinder sowie Bekleidungszubehör)
- 62101010
- Kleidung aus Filz, auch getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen versehen (ausg. Kleidung für Kleinkinder sowie Bekleidungszubehör)
- 62101092
- Einmalbekleidung aus Vliesstoffen, von Patienten oder Chirurgen während eines chirurgischen Eingriffs getragen
- 62101098
- Kleidung aus Vliesstoffen, auch getränkt, bestrichen oder überzogen oder mit Lagen versehen (ausg. Kleidung für Kleinkinder und Bekleidungszubehör sowie bei chirurgischen Eingriffen getragene Einmalbekleidung)
- 62102000
- Kleidung von der Art der in Pos. 6201 genannten Waren, kautschutiert oder mit Kunststoff oder anderen Stoffen getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
- 62103000
- Kleidung von der Art der in Pos. 6202 genannten Waren, kautschutiert oder mit Kunststoff oder anderen Stoffen getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert
Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2022.
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