Drachen und andere nicht für maschinellen Antrieb bestimmte Luftfahrzeuge (ausg. Segelflugzeuge, Hanggleiter und Ballone sowie Kinderdrachen)
8802Luftfahrzeuge mit maschinellem Antrieb „z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge“ (ausg. unbemannte Luftfahrzeuge der Pos. 8806); Raumfahrzeuge, einschl. Satelliten, und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit maschinellem Antrieb, mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger (ausg. Hubschrauber, Luftschiffe und unbemannte Luftfahrzeuge der Pos. 8806)
Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit maschinellem Antrieb, mit einem Leergewicht von 2000 kg bis 15 000 kg (ausg. Hubschrauber, Luftschiffe und unbemannte Luftfahrzeuge der Pos. 8806)
Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit maschinellem Antrieb, mit einem Leergewicht von mehr als 15 000 kg (ausg. Hubschrauber, Luftschiffe und unbemannte Luftfahrzeuge der Pos. 8806)
880260Raumfahrzeuge "einschl. Satelliten" und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
Fallschirme, einschl. lenkbare und rotierende Fallschirme sowie Gleitschirme; Teile davon und Zubehör, a.n.g.
8805Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge (ausg. Motorwinden zum Starten von Segelflugzeugen); Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnl. Landehilfen für Luftfahrzeuge; Bodengeräte zur Flugausbildung; Teile davon, a.n.g.
880510Startvorrichtungen für Luftfahrzeuge "ausg. Motorwinden zum Starten von Segelflugzeugen" und Teile davon, a.n.g.; Abbremsvorrichtungen für Schiffsdecks und ähnl. Landehilfen für Luftfahrzeuge, Teile davon, a.n.g.
Unbemannte Multicopter-Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger (ausg. Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos)
880622Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg
Unbemannte Multicopter-Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg (ausg. Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos sowie zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 7 kg bis 25 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von 25 kg bis 150 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
880629Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 150 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 150 kg, mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger (ausg. zur Beförderung von Passagieren)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g bis 7 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von 7 kg bis 25 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von 25 kg bis 150 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
880699Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 150 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 150 kg, mit einem Leergewicht von 2000 kg oder weniger (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
Unbemannte Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg (ausg. zur Beförderung von Passagieren oder ausschließlich für ferngesteuerten Flug)
8807Teile von Luftfahrzeugen und Raumfahrzeugen der Pos. 8801, 8802 oder 8806, a.n.g.