Sattel-Straßenzugmaschinen, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung angetrieben (oder andere Fahrzeuge, die nicht unter die vorhergehenden Unterpositionen fallen)
870191Zugmaschinen mit einer Motorleistung von <= 18 kW (ausg. Zugkraftkarren der Pos. 8709 sowie Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen und Gleiskettenzugmaschinen)
Zugmaschinen mit einer Motorleistung von <= 18 kW (ausg. Zugkraftkarren der Pos. 8709 sowie Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen, Gleiskettenzugmaschinen sowie Acker- und Forstschlepper auf Rädern)
870192Zugmaschinen mit einer Motorleistung von > 18 kW, jedoch <= 37 kW (ausg. Zugkraftkarren der Pos. 8709 sowie Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen und Gleiskettenzugmaschinen)
Zugmaschinen mit einer Motorleistung von > 18 kW, jedoch <= 37 kW (ausg. Zugkraftkarren der Pos. 8709 sowie Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen, Gleiskettenzugmaschinen sowie Acker- und Forstschlepper auf Rädern)
870193Zugmaschinen mit einer Motorleistung von > 37 kW, jedoch <= 75 kW (ausg. Zugkraftkarren der Pos. 8709 sowie Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen und Gleiskettenzugmaschinen)
Zugmaschinen mit einer Motorleistung von > 37 kW, jedoch <= 75 kW (ausg. Zugkraftkarren der Pos. 8709 sowie Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen, Gleiskettenzugmaschinen sowie Acker- und Forstschlepper auf Rädern)
870194Zugmaschinen mit einer Motorleistung von > 75 kW, jedoch <= 130 kW (ausg. Zugkraftkarren der Pos. 8709 sowie Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen und Gleiskettenzugmaschinen)
Zugmaschinen mit einer Motorleistung von > 75 kW, jedoch <= 130 kW (ausg. Zugkraftkarren der Pos. 8709 sowie Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen, Gleiskettenzugmaschinen sowie Acker- und Forstschlepper auf Rädern)
870195Zugmaschinen mit einer Motorleistung von > 130 kW (ausg. Zugkraftkarren der Pos. 8709 sowie Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen und Gleiskettenzugmaschinen)
Zugmaschinen mit einer Motorleistung von > 130 kW (ausg. Zugkraftkarren der Pos. 8709 sowie Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen, Gleiskettenzugmaschinen sowie Acker- und Forstschlepper auf Rädern)