Zugerichtete Federn und Daunen und Waren aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren
Warennummern 2022 - Kapitel 67
- 67030000
- Menschenhaare, gleichgerichtet, gedünnt, gebleicht oder in anderer Weise zugerichtet sowie Wolle, Tierhaare und andere Spinnstoffe, für die Herstellung von Perücken und ähnl. Waren zugerichtet (ausg. natürliche Zöpfe aus Menschenhaar, roh, auch gewaschen und entfettet, jedoch sonst unbearbeitet)