Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter
Warennummern 2022 - Kapitel 23
2301Mehl und Pellets von Fleisch, von Schlachtnebenerzeugnissen, von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder von anderen wirbellosen Wassertieren, ungenießbar; Grieben [Grammeln]
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Mais, mit einem Gehalt an Stärke von <= 35 GHT
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Mais, mit einem Gehalt an Stärke von > 35 GHT
230230Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Weizen
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Weizen, mit einem Gehalt an Stärke von <= 28 GHT, vorausgesetzt, dass entweder <= 10 GHT der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von > 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs >= 1,5 GHT beträgt
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Weizen (ausg. mit einem Gehalt an Stärke von <= 28 GHT, vorausgesetzt, dass entweder <= 10 GHT der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von > 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs >= 1,5 GHT beträgt)
230240Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide (ausg. von Mais oder Weizen)
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Reis, mit einem Gehalt an Stärke von <= 35 GHT
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Reis, mit einem Gehalt an Stärke von > 35 GHT
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide, mit einem Gehalt an Stärke von <= 28 GHT, vorausgesetzt, dass entweder <= 10 GHT der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von > 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs >= 1,5 GHT beträgt (ausg. von Mais, Reis oder Weizen)
Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide (ausg. von Mais, Reis oder Weizen sowie mit einem Gehalt an Stärke von <= 28 GHT, vorausgesetzt, dass entweder <= 10 GHT der Ware durch ein Sieb mit einer Maschenweite von 0,2 mm hindurchgehen oder bei einem Siebdurchgang von > 10 GHT der auf die Trockenmasse bezogene Aschegehalt des Siebdurchgangs >= 1,5 GHT beträgt)
Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Hülsenfrüchten
2303Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnl. Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets
230310Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnl. Rückstände
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Erdnussöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets
2306Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets (ausg. von Sojaöl und Erdnussöl)
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle aus erucasäurearmen Raps- oder Rübsensamen "deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von < 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von < 30 Micromol/g aufweisen", auch gemahlen oder in Form von Pellets
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle aus Raps- oder Rübsensamen mit hohem Gehalt an Erucasäure "deren fettes Öl einen Erucasäuregehalt von >= 2 GHT aufweist und deren feste Bestandteile einen Gehalt an Glucosinolaten von >= 30 Micromol/g aufweisen", auch gemahlen oder in Form von Pellets
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle aus Palmnüssen oder Palmkernen, auch gemahlen oder in Form von Pellets
230690Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets (ausg. aus Baumwollsamen, Leinsamen, Sonnenblumenkernen, Raps- oder Rübsensamen, Kokosnüssen [Kopra], Palmnüssen oder Palmkernen sowie aus der Gewinnung von Sojaöl und Erdnussöl)
Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets (ausg. aus Baumwollsamen, Leinsamen, Sonnenblumenkernen, Raps- oder Rübsensamen, Kokosnüssen [Kopra], Palmnüssen oder Palmkernen und Maiskeimen sowie aus der Gewinnung von Olivenöl, Sojaöl und Erdnussöl)
230800Eicheln, Rosskastanien, Trester und andere pflanzliche Stoffe, pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, a.n.g.
Traubentrester der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, mit einem Gesamtalkoholgehalt von <= 4,3% mas und einem Trockenmassegehalt von >= 40 GHT
Traubentrester der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets (ausg. mit einem Gesamtalkoholgehalt von <= 4,3% mas und einem Trockenmassegehalt von >= 40 GHT)
Maisstängel, Maisblätter, Obstschalen und andere pflanzliche Stoffe, pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und pflanzliche Nebenerzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, auch in Form von Pellets, a.n.g. (ausg. Eicheln, Rosskastanien und Trester)
2309Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
230910Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke und keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50, jedoch < 75 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 75 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend
Hundefutter und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup noch Milcherzeugnisse enthaltend
230990Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Rückstände aus der Maisstärkegewinnung gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23, von der zur Fütterung verwendeten Art (ausg. Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50, jedoch < 75 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup, jedoch keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von <= 10 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 75 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 10 bis 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von < 10 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 10, jedoch < 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von > 30 GHT und mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von >= 50 GHT (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen, einschl. Vormischungen, von der zur Fütterung verwendeten Art, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin noch Maltodextrinsirup, jedoch Milcherzeugnisse enthaltend (ausg. Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf)
Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, weder Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin, Maltodextrinsirup noch Milcherzeugnisse enthaltend (ausg. Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf, Solubles von Fischen oder Meeressäugetieren, Rückstände aus der Maisstärkegewinnung gemäß der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 23, ausgelaugte, melassierte Rübenschnitzel sowie Vormischungen)