Bisamrattenfelle roh
Warennummer / Zolltarifnummer
4301 Pelzfelle, roh "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile" (ausg. rohe Häute und Felle der Pos. 4101, 4102 oder 4103)
- 43011000
- Pelzfelle, roh, von Nerzen, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
- 43013000
- Pelzfelle, roh, von Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnl. Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
- 43016000
- Pelzfelle, roh, von Füchsen, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen
- 43018000
- Pelzfelle, roh, ganz, auch ohne Kopf, Schwanz oder Klauen (ausg. von Nerzen, Astrachan-, Karakul-, Persianer-, Breitschwanz- oder ähnl. Lämmern, von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern sowie von Füchsen)
- 43019000
- Köpfe, Schwänze, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbaren Teile von Pelzfellen
Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2022.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden