Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, mit einem Anteil an Elastomergarnen von >= 5 GHT (ausg. Kautschukfäden enthaltend und Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)