Met und andere gegorene Getränke sowie Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, nichtschäumend, in Behältnissen mit einem Inhalt von > 2 l, a.n.g. (ausg. Wein aus frischen Weintrauben, Traubenmost, Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert, Tresterwein sowie Apfel- und Birnenwein)