Warennummern
Zollämter
Stichwortverzeichnis
Warennummern
Kombinierte Nomenklatur 2022
Abschnitt IV
Kapitel 20
Unterposition 2009
Unterposition 200990
Warennummer 20099073
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
2009
90
73
Warennummer / Zolltarif (TARIC)
Mischungen aus Zitrusfrucht- und Ananassaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 30 € für 100
kg
Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von <= 30
GHT