Warennummern
Zollämter
Stichwortverzeichnis
Warennummern
Kombinierte Nomenklatur 2022
Abschnitt IV
Kapitel 20
Unterposition 2009
Unterposition 200990
Warennummer 20099011
Mischungen von Fruchtsäften, einschl. Traubenmost, und Gemüsesäften, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
2009
90
11
Warennummer / Zolltarif (TARIC)
Mischungen aus Apfel- und Birnensaft, ungegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, mit einem Brixwert von > 67 bei 20°C und mit einem Wert von <= 22 € für 100
kg
Eigengewicht