Warennummern
Zollämter
Stichwortverzeichnis
Warennummern
Kombinierte Nomenklatur 2022
Abschnitt IV
Kapitel 20
Unterposition 2009
Unterposition 200989
Warennummer 20098961
Saft aus Früchten oder Gemüsen, ungegoren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln (ohne Zusatz von Alkohol sowie ausg. Mischungen und Saft aus Zitrusfrüchten, Ananas-, Tomaten-, Traubensaft einschl. Traubenmost, Apfel-, Preiselbeer- und Moosbeerensaft)
2009
89
61
Warennummer / Zolltarif (TARIC)
Birnensaft, ungegoren, mit einem Brixwert von <= 67 bei 20°C, mit einem Wert von <= 18 € für 100
kg
Eigengewicht und mit einem Gehalt an zugesetztem Zucker von > 30
GHT
(ohne Zusatz von Alkohol)