Korianderfrüchte nicht gemahlen
Warennummer / Zolltarifnummer
Warennummern und Beschreibungen sind nicht aus dem aktuellen Jahr.
0909 Anisfrüchte, Sternanisfrüchte, Fenchelfrüchte, Korianderfrüchte, Kreuzkümmelfrüchte und Kümmelfrüchte sowie Wacholderbeeren
- 09092100
- Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2021.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden