Korianderfrüchte nicht gemahlen

Warennummer / Zolltarifnummer

Warennummern und Beschreibungen sind nicht aus dem aktuellen Jahr.

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0909 Anisfrüchte, Sternanisfrüchte, Fenchelfrüchte, Korianderfrüchte, Kreuzkümmelfrüchte und Kümmelfrüchte sowie Wacholderbeeren
09092100
Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2021.

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden