Kakaoglasur

Warennummer / Zolltarifnummer

Warennummern und Beschreibungen sind nicht aus dem aktuellen Jahr.

Diese Seite im aktuellen Jahr 2022 aufrufen.

1806 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
180620 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg (ausg. Kakaopulver)
18062010
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von >= 31 GHT oder mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von >= 31 GHT (ausg. Kakaopulver)
18062030
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gesamtgehalt an Kakaobutter und Milchfett von >= 25 GHT, jedoch < 31 GHT (ausg. Kakaopulver)
18062050
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von >= 18 GHT, jedoch < 31 GHT (ausg. Kakaopulver)
18062070
Chocolate-milk-crumb genannte Zubereitungen, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg
18062080
Kakaoglasur in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg
18062095
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen, in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von > 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnl. Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von > 2 kg, mit einem Gehalt an Kakaobutter von < 18 GHT (ausg. Kakaopulver, Kakaoglasur sowie chocolate-milk-crumb genannte Zubereitungen)

Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2021.

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden