Bänder aus Spinnstoffen

Warennummer / Zolltarifnummer

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5806 Bänder aus Spinnstoffen, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren); schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern "Bolducs"
58061000
Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren)
58062000
Bänder aus Spinnstoffen, gewebt, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe sowie Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren)
58063100
Bänder aus Baumwolle, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
580632 Bänder aus Chemiefasern, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
58063210
Bänder aus Chemiefasern, gewebt, mit echten Webkanten, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
58063290
Bänder aus Chemiefasern, gewebt, ohne echte Webkanten, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
58063900
Bänder aus anderen Spinnstoffen als Baumwolle oder Chemiefasern, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
58064000
Bänder, schusslos, aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern "Bolducs", mit einer Breite von <= 30 cm

Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2021.

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden