Lammleder nicht zugerichtet
Warennummer / Zolltarifnummer
Warennummern und Beschreibungen sind nicht aus dem aktuellen Jahr.
4105 Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, gegerbt "auch getrocknet", enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet)
- 41051000
- Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, in nassem Zustand "einschl. wet-blue", gegerbt, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)
- 41053010
- Häute und Felle von indischen Metis, in getrocknetem Zustand "crust", enthaart, pflanzlich vorgegerbt, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren ungeeignet
- 41053090
- Vollleder von Schafen oder Lämmern, in getrocknetem Zustand "crust", enthaart (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt und Vollleder von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar)
410530 Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, in getrocknetem Zustand "crust", enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)
Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2019.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden