Fischlebern genießbar
Warennummer / Zolltarifnummer
Warennummern und Beschreibungen sind nicht aus dem aktuellen Jahr.
0302 Fische, genießbar, frisch oder gekühlt (ausg. Fischfilets und anderes Fischfleisch der Pos. 0304)
- 03029100
- Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, frisch oder gekühlt
- 03039110
- Fischrogen und Fischmilch, gefroren, zum Herstellen von Desoxyribonucleinsäure oder Protaminsulfat
- 03039190
- Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, gefroren (ausg. Fischrogen und Fischmilch zum Herstellen von Desoxyribonucleinsäure oder Protaminsulfat)
- 03052000
- Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake
0303 Fische, genießbar, gefroren (ausg. Fischfilets und anderes Fischfleisch der Pos. 0304)
030391 Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, gefroren
0305 Fische, genießbar, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, genießbar, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar
Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2019.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden