Bänder aus Spinnstoffen
Warennummer / Zolltarifnummer
Warennummern und Beschreibungen sind nicht aus dem aktuellen Jahr.
5806 Bänder aus Spinnstoffen, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren); schusslose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern "Bolducs"
- 58061000
- Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren)
- 58062000
- Bänder aus Spinnstoffen, gewebt, mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, mit einer Breite von <= 30 cm (ausg. Bänder aus Samt, Plüsch, Chenillegewebe oder aus Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe sowie Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren)
- 58063100
- Bänder aus Baumwolle, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
580632 Bänder aus Chemiefasern, gewebt, mit einer Breite von <= 30 cm, a.n.g.
Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2019.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden