Schafleder nicht zugerichtet

Warennummer / Zolltarifnummer

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4105 Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, gegerbt "auch getrocknet", enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet)
41051000
Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, in nassem Zustand "einschl. wet-blue", gegerbt, enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)
410530 Häute und Felle von Schafen oder Lämmern, in getrocknetem Zustand "crust", enthaart, auch gespalten (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt)
41053010
Häute und Felle von indischen Metis, in getrocknetem Zustand "crust", enthaart, pflanzlich vorgegerbt, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren ungeeignet
41053090
Vollleder von Schafen oder Lämmern, in getrocknetem Zustand "crust", enthaart (ausg. zugerichtet sowie nur vorgegerbt und Vollleder von indischen Metis, pflanzlich vorgegerbt, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zur unmittelbaren Herstellung von Lederwaren nicht verwendbar)

Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2018.

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden