Pelzabfälle gegerbt oder zugerichtet

Warennummer / Zolltarifnummer

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4302 Pelzfelle, gegerbt oder zugerichtet "einschl. Kopf, Schwanz, Klauen und anderer Teile, Abfälle und Überreste", auch zusammengesetzt, ohne Zusatz anderer Stoffe (ausg. Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren aus Pelzfellen)
43022000
Köpfe, Schwänze, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste, von gegerbten oder zugerichteten Pelzfellen, nichtzusammengesetzt

Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2016.

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