Fischmehl genießbar
Warennummer / Zolltarifnummer
Warennummern und Beschreibungen sind nicht aus dem aktuellen Jahr.
0305 Fische, genießbar, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, genießbar, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar
- 03051000
- Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar
Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2016.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden