Fischlebern genießbar

Warennummer / Zolltarifnummer

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0302 Fische, genießbar, frisch oder gekühlt (ausg. Fischfilets und anderes Fischfleisch der Pos. 0304)
03029000
Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, frisch oder gekühlt
0303 Fische, genießbar, gefroren (ausg. Fischfilets und anderes Fischfleisch der Pos. 0304)
030390 Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, gefroren
03039010
Fischrogen und Fischmilch, zum Herstellen von Desoxyribonucleinsäure oder Protaminsulfat, gefroren
03039090
Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, gefroren (ausg. Fischrogen und Fischmilch zum Herstellen von Desoxyribonucleinsäure oder Protaminsulfat)
0305 Fische, genießbar, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, genießbar, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar
03052000
Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake

Die Einträge im Stichwortverzeichnis basieren auf dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2015.

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden